Zwei Jahre Knast sind noch nicht genug...von Axel Hannemann
Jetzt ist es amtlich! Das Amtsgericht Tiergarten v erhängte gegen Axel Simon , den Herausgeber des "Knastblattes" ein Berufsverbot als Journalist/Redakteur und Verleger!
Das Knastblatt ist ein dopelseitig bedrucktes Flugblatt, das alle 2 Wochen mit einer Auflage von 20000 in linken Kneipen verteilt wird. Axel Simon informiert darin über Gerichtsurteile, Haftbedingungen und über Vorfälle bei Demonstrationen.
A.Simon:"Beim Verkauf der Zitty, mit dem ich meine Knastarbeit finanzierte, habe ich festgestellt, daß sich relativ viel Leute für die Situation von Gefangenen interessieren. Es ist auch ein Hammer, wenn man überlegt, wieviel Leute jahrelang im Knast sitzen und nur Kommunikation mit der Klobrille haben, eingepfercht auf 8 Quadratmetern, wo jeder deutsche Hund schon auf 9 qm Auslauf hat. Damals entstand bei mir die Idee, über ein Knastblatt eine breite Öffentlichkeit herzustellen."
Seit 2 Jahren beschäftigen sich auch Staatsanwälte und Richter mit dem Knastblatt und seinem Herausgeber. Denn Axel Simon ist nicht zimperlich in seiner Wortwahl. So schreibt er von "Terrorurteilen", wenn Gegner der Startbahn West wegen Straßenblockaden zu Geldstrafen verurteilt werden, Vollzugsbeamte, die Strafgefangene mißhandelt haben sollen, bezeichnet er als "Beamtenschweine", und Polizisten nennt er wegen überharten Vergehens bei Demonstrationen "Bullen". A. Simon:"Wenn ich sehe, wie drei Polizisten auf einen wehrlosen Demonstranten einprügeln, so kann ich das Verhalten nur als tierisch bezeichnen. Solche Leute sind für mich "Bullen"".
Das Gericht möchte sich dieser Meinung nicht anschließen. So gab es in einem Verfahren für 4 mal "Bulle" 4 mal 2 Monate Gefängnis und das gleich ohne Bewährung. In 4 verschiedenen Verfahren wurde Axel Simon vorwiegend wegen Beleidigung und übler Nachrede zu einer Strafe von über 2 Jahren ohne Bewährung und einer Geldstrafe von über 10000 mark verurteilt. Da er auch weiterhin übe "Bullen" schrieb, hat die Staatsanwaltschaft 9 weitere Verfahren eingeleitet. Sollte es da auch zu Verurteilungen kommen, muß Axel Simon mit eine Gesamtstrafe von 5-7 Jahren Gefängnis ohne Bewährung rechnen.
Normalerweise werden Beleidigungsverfahren ...wegen "Bulle" oder ähnlicher Bezeichnungen gegen zahlung eines Bußgeldes eingestellt.
Denn "Bulle" gehört längst zum täglichen Sprachgebrauch. So gibt es einen "Bullenorden" und selbst die Polizei soll schom mit dem Slogan werben:"Ich bin ein Bulle".
Das Amtsgericht Tiergarten sieht in Axel Simon einen Wiederholungs- und Überzeugungstäter und ordnete ein vorläufiges Berufsverbot als Journalist, Redakteur und Herausgeber an. Dieser Beschluß ist wohl einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil erinnert ganz fatal an den Agit-Prozez in den 70iger Jahren und an Berufsverbote der Nazizeit.
A.Simon:"2 Jahre Knast waren dem Staatsanwalt wohln nicht genug. Ich glaube, hier geht es wohl nicht darum, einzelne Tatbestände zu sühnen, sondern eine Arbeit insgesamt kaputtzumachen. Das sieht man auch daran, daß die Staatsanwaltschaft erst Anklage erhoben hat, als die Auflage auf 20000 gestiegen war. In den ersten 3 Jahren hat sie nichts unternommen, obwohl der der gleiche war."
Der nächste prozeß gegen Axel Simon findet am 22.10 um 9 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, R. 873 statt.




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