Ralf-Axel Simon bleibt in Haft Keine Experimente von Mechthild Küppers
Am Donnerstag den 9. August 1984, hatte Ralf-Axel Simon seine Strafe von 16 Monaten zu zwei Dritteln abgesessen. Nach einer mündlichen Anhörung beschloß die 48. Strafkammer beim Landgericht jedoch, die Reststrafe nicht zur Bewährung auszusetzen, "weil nicht verantwortet werden kann zu erproben, ob der Verurteilte außerhalb des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wir".
Die Straftaten, deretwegen Ralf-Axel Simon in Haft ist und in zwei weiteren Strafverfahren zu zusätzlichen neun bzw. sieben Monaten wurde heißen: Beleidigung, Verstoß gegen das Pressegesetz, Aufforderung zu Straftaten und ähnliche. Sie alles sind zu finden im "Knastblatt" , das Simon seit Jahren hingebungsvoll herstellt und unters Volk bringt oder in den Gerichtsverfahren, die ihm Anlaß zu weiteren justiziablen Unverblümtheiten geben.
Es muß "gewichtige Gründe" geben, so erläutert die 48. Strafkammer, einem "erstverbüßer" die Strafaussetzung zu verweigern. Dies sieht die Kammer in der Ankündigung Simons gegeben, er werde weiterhin Gefangene betreuen.
Auchein noch laufendes Ermittlungsverfahren deute an, daß in Hinblick auf die bisherigen Straftaten keine Aussicht auf Resozialisierung bestünde, meinte die Kammer.
Daß sein Verhalten in der Haft jedenfalls keinen Anlaß zu behördlicher Klage gibt, wird in dem Beschluß angemerkt, sei"sei, der im übrigen wenig aussagekräftigen und nicht widerspruchsfreien Stellungsnahme der Vollzugsanstalt zu entnehmen".







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