Dubioser Verhaftungs-Grund
Keinen festen
Wohnsitz
Am Donnerstag war`s völlig unklar, heute jedoch nicht weniger dubios:die Gründe für Ralf-Axel Simons Verhaftung. Wie bereits berichtet, hatte Staatsanwalt Kalf im Anschluß an das letzte Verfahren egen den Knast-Blatt-Herausgeber den Erlaß eines Haftbefehls beantragt. Die Strafkammer hatte abgelehnt, eine Beschwere beim Kammergericht soll indes auch nicht ergangen sein.

Etwa 10 Tage nach dem letzten Prozess am 26. Januar, sollte die Wohnung des Ralf-Axel Simon durchsucht werden. Die Bematen trafen ihn nicht an und stellten daraufhin fest, er wohne dort nicht. Die Folge:er wurde amtlicherseits "zwangsabgemeldet", war somit "ohne festen Wohnsitz". Und - ein Haftbefehl konnte erlassen weden - so einfach ist das, wenn "Fluchtgefahr" besteht.
Wie aus einem am Wochenende verteilten Flugblatt hervorgeht, soll am Donnerstag dieser Woche ein weiterer Haftprüfungstermin stattfinden, an dem sich wohl aufklären lassen wird, ob jemand 24 Stunden das Haus hüten mu, um nachweisen zu können, daß er dort, wo er gemeldet ist, auch wohnt. taz




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